Es ist gut, dass die Zeiten vorbei sind, in denen wahllos zusammengewürfelter Abfall auf Deponien vor sich hin vegetiert und die Chemie darin zu wildem Treiben veranlasst hat. Richtig besorgniserregend waren die häufigen Brände auf Müllkippen. Heute schützt ein detailreiches Abfallrecht die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor Schäden. Zentraler Akteur in diesem Bereich ist der Entsorgungsfachbetrieb. Welche Anforderungen Entsorgungsfachbetriebe erfüllen, wie Sie einen zuverlässigen Partner für die Abfallentsorgung finden und was hinter den im Abfallrecht verwendeten Begriffen steckt, erfahren Sie hier.
Rechtliche Grundlagen für die Entsorgung von Abfällen
Das Abfallrecht in Deutschland basiert auf der Europäischen Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle. Diese wurde bei uns durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umgesetzt. Durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft soll dieses Gesetz helfen, eine nachhaltige Abfallwirtschaft zu betreiben. Das bedeutet, natürliche Ressourcen zu schonen sowie Menschen und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen beim Umgang mit Abfall zu schützen. Wie das genau vonstattengehen soll, regelt unter vielen anderen Rechtsverordnungen auch die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV). Der komplette Titel lautet “Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften”.
Begriffe im Abfallrecht
Klare Begriffsdefinitionen sind die Grundlage für eine effiziente und funktionierende Verständigung. Das betrifft ganz besonders auf dem Rechtsgebiet zu. Das KrWG definiert 28 spezielle Begriffe. Dabei handelt es sich vor allem um die Beschreibung der einzelnen Abfallarten, der Tätigkeiten im Bereich der Abfallbewirtschaftung und der Akteure auf diesem Gebiet. Die Definitionen bilden unter anderem die Grundlage um festzulegen, wozu ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb im Einzelnen berechtigt ist. Hier geben wir einige wichtige Begriffsdefinitionen sinngemäß wieder.
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- Abfall ist ein Stoff oder Gegenstand, den der Besitzer nicht mehr benötigt und entsorgen will. In manchen Fällen ist er dazu verpflichtet, bestimmte Abfälle an einen Entsorgungsfachbetrieb abzugeben. Das trifft vor allem bei gefährlichen Abfällen zu, die sich schädlich auf Menschen und Umwelt auswirken können.
- Nebenprodukt ist ein Stoff oder Gegenstand, der bei der Herstellung eines Erzeugnisses zwangsläufig anfällt und an anderer Stelle weiterverwendet werden kann. Wichtig ist dabei, dass die Weiterverwendung ohne besondere Vorbehandlung möglich ist und dass dabei keine schädlichen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt entstehen.
- Ein Entsorgungsfachbetrieb ist ein besonders qualifizierter Betrieb, der klare Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die Qualifikation von Inhaber und Mitarbeitern sowie an die Organisation, die technische Ausstattung und die Personalausstattung erfüllt. Um dies nachzuweisen benötigt das Unternehmen ein Überwachungszertifikat gemäß EfbV. Das EfbV-Zertifikat gibt darüber Auskunft, welche Tätigkeiten das Unternehmen ausführen darf und welche Betriebsbereiche oder Standorte als Fachbetrieb in Erscheinung treten dürfen. Das bedeutet, jeder Entsorgungsfachbetrieb ist zwangsläufig ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb.
- Zu den zertifizierbaren Tätigkeiten zählen Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Handeln und Makeln. Für jede Tätigkeit sind genaue gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Überall müssen spezielle technische und organisatorische Voraussetzungen geschaffen werden. Deshalb sind für die einzelnen Aktionen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden erforderlich. Liegen die Genehmigungen vor und sind alle anderen Anforderungen erfüllt, kann die Zertifizierung erfolgen. Anschließend ist das Unternehmen ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeiten, die im Zertifikat genannt sind. Die Betriebe werden jährlich überprüft und neu zertifiziert. Hier können Sie sich als Beispiel das EfbV-Zertifikat von Rematec Heidelberg.
Aufgaben von Entsorgungsfachbetrieben
Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist in irgendeiner Weise an der Abfallentsorgung beteiligt. Welche Aufgaben er im Rahmen der Entsorgung konkret zu erledigen hat, ist im Zertifikat festgelegt. Das unterscheidet zwischen
- Sammeln
- Befördern
- Lagern
- Behandeln
- Verwerten
- Beseitigen
- Handeln
- Makeln
Für eine nachhaltige Abfallwirtschaft ist die Verwertung das Mittel der Wahl. Dabei unterscheidet das EfbV zwischen Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und sonstiger Verwertung. Sonstige Verwertung ist in der Regel die Verbrennung zur Energiegewinnung. Wirklich ressourcenschonend sind die beiden anderen Lösungen.
Wenn das nicht möglich ist, muss man zum Beispiel Chemikalien entsorgen, indem man sie behandelt und beseitigt. Bei der Behandlung werden die Stoffe durch chemisch-physikalische oder biologische Verfahren so umgewandelt, dass sie sich gefahrlos beseitigen lassen. Gefährlicher chemischer Abfall kann unter anderem durch Neutralisation, Reduktion oder Oxidation ungefährlich werden. Unter Beseitigung versteht das Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Beispiel die Ablagerung auf geordneten Deponien, die Verpressung in künstliche oder natürliche Hohlräume oder die Ableitung in Gewässer.
Nachweis der Tätigkeiten
Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb muss zum Nachweis der fachgerechten Entsorgung ein Betriebstagebuch führen. Darin steht, welche und wie viel Abfälle in seinem Unternehmen verarbeitet wurden, wer sie entsorgen ließ, welche Leistungen erbracht wurden und wo die Abfälle oder Wertstoffe anschließend verblieben sind. Treten besondere Vorkommnisse wie Betriebsstörungen ein oder stimmen die Angaben auf den Übergabepapieren nicht mit dem tatsächlich angelieferten Stoffen überein, ist dies ebenfalls zu dokumentieren. Dazu gehört auch die Angabe der getroffenen Maßnahmen zur Abhilfe.
Wie findet man einen zuverlässigen Entsorgungsfachbetrieb?
Der Abfallerzeuger oder -besitzer ist dafür verantwortlich, dass das seine Abfälle ordnungsmäßig entsorgt werden. Will – oder muss – er gefährliche Abfälle entsorgen, braucht er dafür einen Entsorgungsnachweis. In der Abfallverzeichnis-Verordnung steht, welche Stoffe zu den gefährlichen Stoffen zählen.
Gehören seine Abfälle dazu, muss er einen Entsorgungsfachbetrieb finden, der berechtigt ist, diese entgegenzunehmen. Von ihm bekommt er den Abfallentsorgungsnachweis. Der Weg, den die Abfälle danach nehmen – über Sammler und Beförderer zum Entsorger – wird ebenfalls vom Entsorgungsnachweis begleitet. So können sich alle Beteiligten gegenseitig und gegenüber den Behörden beweisen, dass sie ihre Verantwortung wahrgenommen haben. Die Nachweisführung erfolgt elektronisch über standardisierte Schnittstellen.
Bei der Suche nach einem geeigneten Entsorgungsfachbetrieb hilft das elektronische Fachbetriebsregister, das von der Länderarbeitsgemeinschaft Gemeinsame Abfall DV-Systeme (GADSYS) eingerichtet wurde. Dort werden nach dem Ausfüllen der Suchmaske alle infrage kommenden Betriebe aufgelistet. Über einen Link gelangt man schnell zur Webseite des Betriebes, bei dem man seine Abfälle entsorgen lassen will.