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Händedesinfektionsmittel im Gesundheitswesen

Die Händedesinfektion ist das wichtigste Mittel im Gesundheitswesen, die Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Dazu werden wirksame Händedesinfektionsmittel benötigt. Ihre Wirksamkeit entfalten diese Stoffe jedoch nur dann, wenn sie korrekt angewendet werden. Die Anwendung ist in der entsprechenden Hygienevorschrift detailliert beschrieben. Um diese Vorschrift umzusetzen, müssen die einzelnen Schritte solange trainiert werden, bis sie in die Gewohnheit übergegangen sind.

Grundlagen für Anwendung der Händedesinfektionsmittel

Grundlage für sämtliche Hygienemaßnahmen ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG). Darin ist im § 4 das Robert Koch-Institut (RKI) als nationale Behörde genannt, die mit der Bekämpfung von Infektionskrankheiten beauftragt ist. Zu den Aufgaben gehören die Vorbeugung, die frühzeitige Erkennung und die Vermeidung der Ausbreitung von Infektionen.

Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang medizinische Einrichtungen. Dort ist die Ansteckungsgefahr besonders hoch, weil die Untersuchungen und Behandlungen fast immer mit direktem Hautkontakt der Hände verbunden sind und viele Menschen zusammenkommen.

Für Infektionskrankheiten, die sich im Gesundheitswesen verbreiten, ist eine besondere Bezeichnung geschaffen worden: Nosokomiale Infektionen. Mit den Problemen der nosokomialen Infektionen befasst sich der § 23 des IfSG näher. Er verpflichtet die Leiter medizinischer Einrichtungen zu Vorsorgemaßnahmen, die dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Die erforderlichen Informationen zum Stand der medizinischen Wissenschaft liefert das Robert Koch-Institut, das zu diesem Zweck die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) geschaffen hat. Diese Kommission veröffentlicht regelmäßig im Bundesgesundheitsblatt Empfehlungen für die Vorbeugung gegen ansteckende Krankheiten. In diesen Empfehlungen haben die Vorgaben zur Händedesinfektion zentrale Bedeutung.

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Anforderungen an Händedesinfektionsmittel

Händedesinfektionsmittel unterliegen dem Arzneimittelrecht. Das bedeutet, sie benötigen eine Zulassung durch die zuständige Behörde. Diese prüft, ob ein Arzneimittel wirksam, sicher und unbedenklich ist. Darüber hinaus wird im Zulassungsverfahren sichergestellt, dass es nach gültigen Qualitätsstandards produziert wird. Der Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) und das Robert Koch Institut (RKI) geben Listen zugelassener Desinfektionsmittel heraus, die jährlich aktualisiert werden. Aufgrund des massiv gestiegenen Bedarfs an Händedesinfektionsmitteln durch die Covid-19-Pandemie hat die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) Allgemeinverfügungen erlassen, die es erlauben, Händedesinfektionsmittel ohne spezielle Zulassung auf den Markt zu bringen. Voraussetzung dafür sind die qualitätsgerechte Herstellung nach anerkannten Rezepturen und die Verwendung qualitativ hochwertiger Rohstoffe. Diese Voraussetzungen erfüllt auch Kluthe.

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Das Unternehmen bietet Händedesinfektionsmittel mit den Markenbezeichnungen Haku® Tex 12, Haku® Tex 13-01 und Haku® Tex 13-02 an. Die zugrundeliegenden Rezepturen entsprechen den Vorgaben der WHO. Die verwendeten Wirkstoffe sind Äthanol bzw. Propanol. Diese Wirkstoffe werden auch vom Robert Koch Institut für die Händehygiene im Gesundheitswesen empfohlen. Gründe dafür sind die gute Wirksamkeit und die hohe Hautverträglichkeit der Alkohole. Besonders dann, wenn in kurzen Zeitabständen viele Patientenkontakte erfolgen und die Hände sehr häufig zu desinfizieren sind, wäre die Belastung der Haut durch das Händewaschen mit desinfizierender Seife deutlich höher.

Voraussetzung für die Händedesinfektion

Medizinische Einrichtungen legen in einer Hygienevorschrift die Anforderungen an die Händedesinfektion fest. Vor der Desinfektion müssen die Hände oberflächlich sauber und frei von chronischen Hauterkrankungen sein. Kleine Verletzungen können mit flüssigkeitsdichtem Pflaster abgedeckt und nach der Händedesinfektion mit Eimalhandschuhen geschützt werden. Schmuck an den Fingern oder den Handgelenken ist unzulässig. Auch Nagellack ist abzulehnen. Die Fingernägel müssen kurz geschnitten sein und mit den Fingerkuppen abschließen. Die Desinfektionsmittel für die Hände müssen überall ohne Umwege zugänglich sein. Das fördert die zuverlässige Händedesinfektion durch das Pflegepersonal innerhalb der Arbeitsabläufe.

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Die optimale Ausstattung von Einrichtungen im Gesundheitswesen ist in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) geregelt. Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch Institutes fordern darüber hinaus, in unmittelbarer Nähe von Patienten Händedesinfektionsmittel vorzuhalten und beschreibt den Umgang mit den unterschiedlichen Typen von Desinfektionsmittelspendern. Ein wichtiger Punkt bei der Durchsetzung der erforderlichen Händehygiene ist die Berücksichtigung des Zeitbedarfs im Arbeitsablauf. Ist das Personal ohnehin überlastet, könnte es auch bei tiefer Einsicht in die Notwendigkeit der Desinfektion aus der Not heraus nachlässig werden.

Anwendung von Händedesinfektionsmitteln

Um die Hände sicher zu desinfizieren, müssen diese vollständig mit dem Händedesinfektionsmittel benetzt werden. Außerdem muss die vom Hersteller vorgegebene Einwirkzeit (meistens 30 Sekunden) eingehalten werden. Ein optimaler Bewegungsablauf für das Vorgehen wird im Anhang A der DIN EN 1500 „Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Hygienische Händedesinfektion – Prüfverfahren und Anforderungen“ beschrieben.

Das benötigte Volumen des Händedesinfektionsmittels beträgt mindestens drei Milliliter. Ein guter Richtwert ist die Menge, die eine hohle Hand ausfüllt.

Damit werden beide Hände vollständig eingerieben. Zuerst wird das Mittel wie beim Händewaschen auf der Haut verteilt. Anschließend werden die Handgelenke wechselseitig umfasst und eingerieben. Ebenso wird mit den Handrücken und den Fingerzwischenräumen verfahren. Besondere Aufmerksamkeit benötigen die Benetzung der Fingerspitzen, der Nagelfalze und der Daumen. Wird der vorgeschlagene oder ein ebenso wirksamer individueller Bewegungsablauf ausreichend trainiert, geht er in eine Routine über, die zur Zuverlässigkeit der Händehygiene beiträgt.

Hautpflege bei haeufiger Desinfektion
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Hautpflege bei häufiger Desinfektion

Die Händedesinfektion stellt eine Belastung der Haut dar. Zur Vermeidung von Berufskrankheiten im Gesundheitswesen sind der Hautschutz und die Hautpflege von vorrangiger Bedeutung. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind eine Betriebsanweisung zu dieser Problematik und ein Hautschutzplan erforderlich, die die Anwendung von entsprechenden Schutz- und Pflegemitteln vorsehen.

Über Chemische Werke Kluthe GmbH

Als Spezialist für Oberflächenbehandlung entwickeln und produzieren die Chemischen Werke Kluthe GmbH chemische Produkte sowie innovative Prozesslösungen für die Bereiche Forming & Protection, Metalworking & Cleaning, Pretreatment und Paint Shop. In diesen Geschäftsbereichen finden wir unsere Schwerpunkte und können so unseren Kunden als Spezialisten und Generalisten eine optimale Beratung gewährleisten.