« Wie sieht die Zukunft der Betriebshygiene aus? »
Hygienestandards sind allgemein anerkannte Regeln, die sich bei der Vermeidung von Krankheiten als wirkungsvoll erwiesen haben. Die Hygiene in der Industrie ist auf die Gesundheitsgefahren abgestimmt, die in jedem Betrieb von den speziellen Arbeitsabläufen, den genutzten Stoffen und dem Verwendungszweck der Produkte ausgehen. Solange sich Krankheitsfälle auf Regelverstöße oder das zufällige Zusammentreffen unglücklicher Umstände zurückführen lassen, behalten die Standards ihre Gültigkeit. Die Entwicklungsprozesse in der Natur, der Industrie und der Gesellschaft können allerdings neuartige Gesundheitsgefahren hervorrufen. Dann müssen auch die Regeln für die Hygiene weiterentwickelt werden.
Ein neuer Virus lässt aktuelle Standards hinterfragen
Seit das Coronavirus sich auf der ganzen Welt ausbreitet, wird uns nochmal deutlich, wie wichtig Hygienemaßnahmen sind. Vor allem Betriebe, in denen tagtäglich viele Menschen zusammenarbeiten müssen sich auf ganz neue Gegebenheiten einstellen. Dabei sollten wir uns aber bewusst werden, dass hohe Hygienestandards nicht nur in einer Krisensituation zu empfehlen sind.
Allgemeiner Hygienestandard im Betrieb
Die konkreten Maßnahmen für den Gesundheitsschutz von Beschäftigten sind in rechtlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz enthalten, in denen sich auch die geltenden Hygienestandards widerspiegeln. Hygiene bezieht sich in diesen Vorschriften auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge, der die Gestaltung der Arbeitsumgebung und die Gewährung persönlicher Grundbedürfnisse betrifft. Andere Bereiche sind zum Beispiel der Unfallschutz und der der Schutz vor körperlichen Überbeanspruchungen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert von Arbeitgebern, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen, die unter anderem dem Stand der Hygiene entsprechen. Was darunter zu verstehen ist, gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt. Dort sind die aktuellen Regeln, Erkenntnisse und Empfehlungen zum Gesundheitsschutz beschrieben.
Zu den hygienischen Grundforderungen, die in der Arbeitsstättenverordnung ausdrücklich genannt sind, gehören die fachgerechte Abfallbeseitigung, die regelmäßige Reinigung des Umfeldes und die Einrichtung geeigneter Sanitärräume. Der Arbeitgeber muss Reinigungsmittel und – bei der Gefahr des Auftretens und der Vermehrung von gesundheitsgefährdenden Keimen – auch Desinfektionsmittel oder Desinfektionsreiniger bereitstellen. Sind Mitarbeiter bei ihrer Tätigkeit stärkeren Verschmutzungen ausgesetzt, muss der Arbeitgeber für Wasch- oder Duschgelegenheiten und die regelmäßige Reinigung der Arbeitskleidung sorgen.
Besondere Hygienestandards zur Vermeidung von gesundheitsgefährdenden Keimen
In der Lebensmittelindustrie, im Gesundheitswesen und in der Abfallwirtschaft sind besondere Hygienestandards üblich.
Mikroorganismen sind eine wesentliche Voraussetzung für das Leben auf der Erde. Sie halten den natürlichen Kreislauf aufrecht, indem sie organische Abfälle wieder in Nahrung verwandeln. Leider unterscheiden sie nicht zwischen dem, was Menschen als Lebensmittel brauchen, und dem was Menschen als Abfall bezeichnen. Für die Lebensmittelwirtschaft gelten deshalb besondere hygienische Bestimmungen.
In medizinischen Einrichtungen können sich vorhandene Krankheitserreger besonders schnell ausbreiten und großen Schaden anrichten. Dort treffen sie vielfach auf Menschen, die ein geschwächtes Immunsystem haben und sich gegen Keime nicht so gut wehren können, wie gesunde Menschen. Ein hoher Hygienestandard schützt sowohl die Mitarbeiter als auch die Patienten.
Die Abfallwirtschaft und die kommunale Abwasserbehandlung bieten Mikroorganismen einen sehr günstigen Lebensraum. Hier sind es vor allem die Beschäftigten, die in einem solchen Betrieb durch Hygienemaßnahmen vor Erkrankungen geschützt werden müssen.
Das Hygienemanagement, das sich in den genannten Bereichen bewährt hat, lässt sich auf die allgemeine Hygiene in der Industrie übertragen. Erforderlich ist das, wenn neue übertragbare Krankheiten auftreten, für die noch keine wirksame Therapie bekannt und keine Schutzimpfung verfügbar sind. Zurzeit besteht eine solche Situation durch das Auftreten der Covid-19-Viren. Die Evolution beruht auf der Verwandlungsfähigkeit von Lebewesen. Deshalb wird es immer wieder zur Entwicklung neuer Krankheitserreger kommen.
Herausforderungen für den Hygienestandard im Betrieb durch Corona
In der Industrie geht jeder Anstrengung eine Abwägung von Kosten und Nutzen voraus. Eine effiziente Betriebswirtschaft ist eine zwingende Voraussetzung für das Bestehen jedes Unternehmens. Daraus resultierende Entscheidungen müssen mit der Gesundheit der Mitarbeiter vereinbar sein, um auch die Volkswirtschaft effizient zu gestalten. Das Auftreten des neuen Virus stellt eine Herausforderung für beide Bereiche des gesellschaftlichen Lebens dar. Bis die Medizin wirksame Mittel zur Bekämpfung von Covid-19 bereitstellt, gelten in jedem Betrieb verstärkte Anforderungen an den Hygienestandard.
Neben der gründlichen Reinigung, der Abfall- und Abwasserbeseitigung und persönlichen Hygienemaßnahmen rückt die Unterbrechung der Übertragungswege ansteckender Krankheiten in den Mittelpunkt. Die Weitergabe der Viren von Mensch zu Mensch wird durch Abstandsregeln, Maskenplicht und regelmäßige Händedesinfektion unterdrückt. Spender für Desinfektionsmittel sind vor allem in den Sanitärräumen und in den Eingangsbereichen der Unternehmen erforderlich. Es ist zu beachten, dass die Hygienevorgaben auch für betriebsfremde Personen, wie Lieferanten und Kunden, gelten.
Der Austausch üblicher Reinigungsmittel durch Desinfektionsreiniger hilft, die Kontamination von Oberflächen zu verhindern oder zu beseitigen. Häufig berührte Flächen, wie Treppengeländer, Türgriffe oder Bedienknöpfe müssen darüber hinaus regelmäßig desinfiziert werden. Beim Betrieb von Maschinen und der Nutzung von Werkzeugen ist ein häufiger Personalwechsel zu vermeiden.
Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter und betriebsfremde Personen über die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Hygiene im Betrieb informieren und deren Einhaltung durchsetzen. Dabei hilft ein Hygienekonzept, in dem zum Beispiel die Einzelheiten zu Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten und zum Verhalten der Beschäftigten festgehalten werden.
Was wird von den erhöhten Hygienestandards bleiben?
Die zusätzlichen Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, den Betrieb der Unternehmen unter den schwierigen Bedingungen weiterzuführen. Wenn die von Covid-19 verursachte Gefahr wirksam beseitigt ist, werden in der Industrie wieder die alten Regeln zum Tragen kommen. Das Immunsystem des menschlichen Körpers ist auf das Training angewiesen, das der Umgang mit unterschiedlichen Mikroorganismen bietet. Die Beseitigung aller denkbaren Keime aus dem Umfeld des Menschen würde außerdem auch die nützlichen Mikroben treffen. Zum Beispiel ist die Mikroflora auf der Haut und in den Verdauungsorganen für die Gesundheit des Menschen unentbehrlich.
Für die Bekämpfung ansteckender Krankheiten existieren zwei Strategien. Die Desinfektion richtet sich gegen die Keime. Die Immunisierung macht den Menschen unempfindlich. Sind beide Wege vorhanden, biete die Immunisierung den größeren Vorteil.
Von den erhöhten Hygienestandards werden die Wachsamkeit und die Notfallpläne bleiben. Wenn die nächste neue Krankheit auftaucht, kann durch eine schnelle, angemessene Reaktion deren Ausbreitung eingeschränkt werden. Die gewonnenen Erfahrungen werden dann eine wertvolle Hilfe im Kampf um die Gesunderhaltung der Menschen sein.