Lack und Lösungsmittel haben einen oft charakteristischen Geruch, wie er beispielsweise von handelsüblichen Klebern ausgeht. Der leicht süßliche Geruch ist auf das Lösungsmittel Ethylacetat zurückzuführen. In kleinen Mengen, wie er zu Hause genutzt wird, besteht im Regelfall keine Gesundheitsgefährdung. Aber schon bei Verwendung größerer Mengen von Lacken oder Klebern soll zu Hause nur in gut gelüfteten Räumen gearbeitet werden. In industriellen Betrieben sind im Umgang mit Lacken und Lösungsmitteln Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um die Gesundheitsrisiken durch Lack und Lösungsmittel so gering wie möglich zu halten.
Welche Gesundheitsrisiken können von Lacken und Lösungsmitteln ausgehen?
GHS – ein weltweites System zur Gefahrenkennzeichnung
Ein Blick auf die Verpackung hilft. Jede Chemikalie, und dazu gehören auch Mittel zur Oberflächenbeschichtung und deren Entfernung, muss gemäß dem GHS-System gekennzeichnet werden.
GHS steht für Globally Harmonized System of Classification, Labeling and Packaging for Chemicals und ist ein weltweit gültiges, einheitliches System, um Chemikalien nach ihrer Gefährdung einzuordnen.
Die europäische Union hat diese Kennzeichnung in leicht abgeänderter Form übernommen. Geregelt wird die Kennzeichnung EU-weit durch die CLP-Verordnung, die am 20. Januar 2009 in Kraft trat und seit 01. Dezember 2012 gültig ist. Piktogramme auf Verpackungen und auf Sicherheitsdatenblättern kennzeichnen die Art der Gefahr. Eine explodierende Bombe ist selbsterklärend: dieser Stoff ist instabil und explosiv. Das gleiche gilt für einen Totenkopf mit gekreuzten Knochen: dieser Stoff ist akut toxisch, ein toter Baum mit einem toten Fisch symbolisiert, dass von dieser Chemikalie eine Gefahr für die Umwelt und Wasserorganismen ausgeht.
Es gibt insgesamt neun Gefahrenklassen. Innerhalb dieser wird noch einmal nach der Größe der Gefahr abgestuft und in verschiedene Gefahrenkategorien unterteilt. Nicht jeder Stoff ist gleich entzündlich – einige entzünden sich bereits bei Raumtemperatur und stellen eine höhere Gefahr dar als andere, deren Flammpunkt bei 70°C und damit weit oberhalb der Raumtemperatur liegt. Schließlich beschreiben die H-Sätze (h steht für hazard) Gefahrenhinweise, die es im Zusammenhang mit diesem Stoff zu beachten gilt. P-Sätze, was für precautionary statements steht, geben die Sicherheitsmaßnahmen wieder, die für eine Chemikalie gelten. Bei einer ätzenden Chemikalie findet sich beispielsweise der Sicherheitshinweis, bei Kontakt mit Augen diese einige Minuten lang mit Wasser behutsam auszuspülen.
Welche Gesundheitsrisiken durch Lack und Lösungsmittel können entstehen?
Lacke haben unterschiedliche Binde- oder Lösungsmittel. Je nachdem, ob man mit Nitrolacken, Wasserlacken, UV- oder PUR-Lacken arbeitet, ist das Gesundheitsrisiko ein etwas anderes. Nitro-Lacke, die einen hohen Anteil an Lösungsmittel haben, gefährden durch Hautkontakt und Einatmen der Lösemitteldämpfe.
Bei der Arbeit mit Wasserlacken ist eine Gesundheitsgefahr durch das Einatmen der Lackaerosole gegeben und durch möglichen Hautkontakt, bei UV-Lacken musss zusätzlich auf eine mögliche Haut- und Augenschädigung durch austretende UV-Streustrahlung geachtet werden. Auch das mögliche Einatmen von Ozon, welches durch die Nutzung von UV entsteht, stellt ein Gesundheitsrisiko dar. Erfolgt die Oberflächenbeschichtung mit UV-Lacken, so wird im Regelfall in geschlossenen Anlagen gearbeitet mit einer Absaugung.
Generelle Gesundheitsrisiken, die für fast alle Lackierungen und Lösungsmittel gelten, sind Gefährdungen für die Atemwege und die Haut.
Schutzmaßnahmen für die Arbeit mit Lacken und Lösungsmitteln
Für die Arbeit mit Lacken und Lösungsmitteln greifen Sicherheitsmaßnahmen, die auf unterschiedlichen Ebenen greifen.
Substitution und technische Schutzmaßnahmen
An erster Stelle steht die Substitution. Gibt es für einen Lack oder ein Lösungsmittel einen Ersatzstoff, der weniger gefährlich ist, zum Beispiel eine geringere Brandgefahr oder eine geringere Gesundheitsgefahr aufweist. Die Gefahrstoffverordnung fordert immer, einen gefährlichen durch einen weniger gefährlichen Stoff zu ersetzen. Gleichzeitig greifen technische Schutzmaßnahmen, die für die Arbeit in der Oberflächenbeschichtung und Lackverarbeitung greifen. Dazu gehört das Arbeiten in gut belüfteten Räumen und die Nutzung von Absaugeinrichtungen.
Dadurch wird die Exposition mit gesundheitsgefährdenden Lösungsmitteln und Aerosolen verringert. Gleichzeitig wird damit die Brand- und Explosionsgefahr gemindert. Weitere Maßnahmen, um die Brandgefahr zu mindern, ist das Ausschließen jeglicher Zündquellen. Dazu gehört nicht nur das Verbot von Rauchen, auch defekte elektrische Geräte stellen eine potentielle Brandgefahr dar durch Kabelbrand oder durch einen elektrischen Funken. Dieser kann bereits genügen, wenn man sich vor Augen führt, dass bereits bei 10 Litern eines explosionsfähigen Dampf/Luftgemisches eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegen kann. Daher sollten Feuerlöscher greifbar sein.
Auch beim Umfüllen von Lösungsmitteln können elektrische Funken entstehen, weshalb die Arbeitsmittel immer geerdet sein sollten. Was für den Umgang mit Lacken und Lösungsmitteln gilt, gilt auch für die Lagerung.
Brennbare Lösungsmittel sollten beispielsweise in Kunststoffkanistern mit einem maximalen Fassungsvermögen von fünf Litern aufbewahrt werden. Auch der Aufbewahrungsort sollte gut durchlüftet sein, damit sich keine explosionsfähige Atmosphäre bilden oder gesundheitsgefährdende Dämpfe austreten können. Normalerweise werden diese Stoffe in speziellen belüfteten Sicherheitsschränken oder Lagerräumen aufbewahrt.
Organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
Wer mit Chemikalien, Lösungsmitteln und Lacken arbeitet, sollte im Umgang damit geschult sein. Zu den organisatorischen Maßnahmen, die durch den Arbeitgeber zu erfüllen sind, gehört die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit den Gefahrstoffen. Denn die beste technische Schutzmaßnahme kann nicht greifen, wenn sie nicht richtig genutzt wird. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehört das Tragen von Schutzkleidung. Außerdem ist in den meisten Fällen das Tragen von Schutzbrillen vorgeschrieben, besonders beim Umgang mit UV-Lacken, um die Gefährdung der Augen durch UV-Streulicht zu vermeiden. Chemikalienschutzhandschuhe verhindern, dass die Haut mit Lösungsmitteln in Kontakt kommt – selbst kleinste Spritzer, die durch Unachtsamkeit auf die Haut gelangen, können diese gefährden.
Welches Handschuhmaterial für den Umgang mit der jeweiligen Oberflächenbeschichtung geeignet ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Neben dem Tragen von Schutzhandschuhen ist die Pflege der Haut wichtig. Lösungsmittel wirken entfettend und über längere Zeit besteht die Gefahr, dass die Haut austrocknet. Andere Gesundheitsrisiken für die Haut sind Rötungen, Schuppungen oder die Bildung von Hautekzemen.
Betriebsanweisung und Hautschutzplan
Damit sich jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin, die in Kontakt mit Lacken und Lösungsmitteln kommen kann und damit arbeitet, über die Gefährdungen, Gesundheitsrisiken sowie Schutzmaßnahmen informieren kann, genügt ein Blick in die Betriebsanweisung. In der Betriebsanweisung sind die möglichen Gefährdungen, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen aufgeführt, immer erkennbar durch die GHS-Symbolik.
Neben der Betriebsanweisung gibt es für den Umgang mit hautgefährdenden Stoffen im Regelfall einen Hautschutzplan. Dieser zeigt die Präventivmaßnahmen auf, die jeder einzelne Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin einhalten sollte. Dazu gehört das Tragen der Schutzhandschuhe genauso wie Reinigung und Pflege von Haut und Händen. Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Lacken und Lösungsmitteln bestehen hauptsächlich durch das Einatmen der Dämpfe und Aerosole sowie durch die Exposition von Händen und Haut. Durch geeignete Schutzmaßnahmen können diese effektiv verringert oder ganz vermieden werden.
Zu den Schutzmaßnahmen gehören technische Maßnahmen, wie das Arbeiten in gekapselten Anlagen und Absaugen von Lösungsmitteldämpfen.
Zu den organisatorischen Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise die regelmäßige Unterweisung der Arbeitenden und die Erarbeitung von Betriebsanweisungen, zu den persönlichen das Tragen von adäquater Schutzkleidung. Werden all diese Maßnahmen eingehalten, so können potenzielle Gesundheitsrisiken, die durch das Arbeiten mit Lack und Lösungsmittel bestehen, wirksam eingedämmt werden.